Allgemeine Geschäftsbedingungen
EFEP GmbH – E-SCOOTER SCHWEIZ
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EFEP GmbH, Hauptstrasse 16, 8114 Dänikon ZH (nachfolgend „E-SCOOTER SCHWEIZ“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von E-SCOOTER SCHWEIZ mit ihren Kunden.
E-SCOOTER SCHWEIZ bietet Ihren Kunden Fahrzeuge, insbesondere Elektrofahrzeuge, und diverse Artikel in diesem Bereich sowie Reparaturdienstleistungen an. Sie besitzt und betreibt dafür die Website www.escooter-schweiz.ch.
Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit E-SCOOTER SCHWEIZ geschäftliche Beziehungen pflegt.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch
E-SCOOTER SCHWEIZ.
Der Kunde bestätigt beim Kauf von Fahrzeugen und Artikel und/oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von E-SCOOTER SCHWEIZ und bei der Nutzung von www.escooter-schweiz.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
2. Informationen von E-SCOOTER SCHWEIZ
www.escooter-schweiz.ch sowie Prospekt- und Werbematerial von E-SCOOTER SCHWEIZ beinhalten Informationen über Fahrzeuge, Artikel und Dienstleistungen. Preis- und Angebotsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Angebotsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. E-SCOOTER SCHWEIZ bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann E-SCOOTER SCHWEIZ weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.
Sämtliche Angebote gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.
E-SCOOTER SCHWEIZ kann keine Garantie abgeben, dass die aufgeführten Fahrzeuge und Artikel verfügbar sind. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
3. Preise
Die Preisangaben von E-SCOOTER SCHWEIZ beinhalten, wenn nicht anders vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich brutto in Schweizer Franken (CHF).
Allfällige Übergabekosten und Versandkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen. Allfällige Zollkosten trägt der Kunde. Übergabekosten werden separat ausgewiesen.
Supportleistungen sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.
Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann
E-SCOOTER SCHWEIZ Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen.
4. Vertragsabschluss
- a) Beim Fahrzeug- und Artikelkauf
Die Angebote auf E-SCOOTER SCHWEIZ, insbesondere auf www.escooter-schweiz.ch, stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Fahrzeuge und Artikel zu bestellen. Mit der Bestellung, persönlich, schriftlich, per E-Mail oder online, inklusive der Annahme dieser AGB, kommt der Kaufvertrag zustande. Bei Online-Bestellungen und bei schriftlich erfolgten Bestellungen, erhält der Kunde in der Regel eine Bestellbestätigung, welche den Vertragsschluss bestätigt.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass das bestellte Fahrzeug oder der bestellte Artikel nicht oder nicht vollständig geliefert werden kann, ist E-SCOOTER SCHWEIZ berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei
E-SCOOTER SCHWEIZ eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. E-SCOOTER SCHWEIZ ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
- b) Bei Dienstleistungen
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte von E-SCOOTER SCHWEIZ zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von E-SCOOTER SCHWEIZ angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Dienstleistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann, ist E-SCOOTER SCHWEIZ berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei von E-SCOOTER SCHWEIZ eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. E-SCOOTER SCHWEIZ ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
5. Widerrufsrecht beim Online-Kauf und bei Online-Bestellungen von Konsumenten
mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz
- a) Beim Fahrzeug- und Artikelkauf
Der Kunde hat das Recht, während 14 Tagen nach Inbesitznahme des Fahrzeugs respektive des Artikels den Vertrag mit der E-SCOOTER SCHWEIZ zu widerrufen. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde E-SCOOTER SCHWEIZ den Widerruf fristgerecht anzeigt. Der Kunde kann dazu das Widerrufsformular von E-SCOOTER SCHWEIZ benutzen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Wahrung des Widerrufsrechts reicht es aus, wenn der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der vorgenannten 14-Tage-Frist abschickt. Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages.
Der Kunde hat den betreffenden Artikel oder das betreffende Fahrzeug spätestens binnen 10 Tagen seit erfolgter Mitteilung des Widerrufs an E-SCOOTER SCHWEIZ ungebraucht und in der Originalverpackung zurückzusenden oder E-SCOOTER SCHWEIZ zu übergeben. Diese Frist wird mit Absenden oder mit der Rückgabe innert der vorgenannten Frist gewahrt. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Sobald das Fahrzeug oder der Artikel das erste Mal verwendet wurde, erlischt das Widerrufsrecht.
Eine allenfalls bereits geleistete Zahlung sowie die Lieferkosten (Standardlieferung) werden innerhalb von 10 Tagen seit Eingang der Rücksendung bei E-SCOOTER SCHWEIZ dem Kunden zurückerstattet. Für diese Rückerstattung verwendet die E-SCOOTER SCHWEIZ dasselbe Zahlungsmittel, welches der Kunde für seine Zahlung eingesetzt hat.
Kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag eine bewegliche Sache zum Gegenstand hat, die nach Vorgaben des Konsumenten angefertigt wurde oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist.
- b) Beim Kauf von Dienstleistungen
Der Kunde hat das Recht, während 14 Tagen nach Vertragsschluss den Vertrag mit E-SCOOTER SCHWEIZ zu widerrufen. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde E-SCOOTER SCHWEIZ den Widerruf fristgerecht anzeigt. Der Kunde kann dazu das Widerrufsformular von E-SCOOTER SCHWEIZ benutzen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Wahrung des Widerrufsrechts reicht es aus, wenn der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der vorgenannten
14-Tage-Frist abschickt. Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages.
Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages.
Eine allenfalls bereits geleistete Zahlung wird innerhalb von 14 Tagen seit Eingang des Widerrufs bei der E-SCOOTER SCHWEIZ an den Kunden zurückerstattet. Für diese Rückerstattung verwendet die E-SCOOTER SCHWEIZ dasselbe Zahlungsmittel, welches der Kunde für seine Zahlung eingesetzt hat.
6. Kein Widerrufsrecht für die Schweiz
In der Schweiz haben die Kunden keinen Widerrufsrecht.
7. Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen von E-SCOOTER SCHWEIZ innert der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Es sei denn, er habe die Rechnung bereits via Vorauszahlung, Kreditkarte oder anderen Zahlungssystemen beglichen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist bezahlt, wird der Kunde abgemahnt. Bezahlt der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 50.—. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde zudem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.
E-SCOOTER SCHWEIZ behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Eine allfällige Ratenabzahlung wickelt E-SCOOTER SCHWEIZ über eine entsprechende Plattform ab.
E-SCOOTER SCHWEIZ tritt hierbei ihre Forderung an die Plattform ab, wobei der Kunde für die Abzahlung zum Vertragspartner der Plattform wird.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen E-SCOOTER SCHWEIZ ist nicht zulässig.
E-SCOOTER SCHWEIZ steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug des Kunden eine weitere Artikellieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
8. Eigentum und Eigentumsvorbehalt
Fahrzeugkauf
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, zuzüglich allfälliger Verzugszinsen und -kosten, verbleiben das Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentum von E-SCOOTER SCHWEIZ. Dementsprechend darf der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nicht über das Fahrzeug und dessen Zubehör verfügen (es insbesondere nicht verkaufen, verschenken, verpfänden etc.).
E-SCOOTER SCHWEIZ ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
9. Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge
Beim Fahrzeug- und Artikelkauf
Lagerfahrzeuge und Lagerartikel werden in der Regel innert 1-3 Werktagen ausgeliefert, die meisten übrigen Fahrzeuge und Artikel in der Regel innert 5-15 Werktagen. Teillieferungen sind zulässig, wobei der Kunde die Versandkosten nur einmal zu tragen hat. Die Lieferungen werden an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse geliefert.
Die von E-SCOOTER SCHWEIZ angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind Richtwerte. Die Lieferung hängt von der Erhältlichkeit des Fahrzeugs oder des Artikels beim jeweiligen Lieferanten ab. Lieferverzögerungen werden dem Kunden jeweils umgehend mitgeteilt. Mit dem Verlassen des bestellten Fahrzeuges oder Artikels des Betriebsareals von E-SCOOTER SCHWEIZ gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann
E-SCOOTER SCHWEIZ den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Fahrzeug respektive die gelieferten Artikel sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche E-SCOOTER SCHWEIZ Gewähr leistet, innert 5 Tagen schriftlich per E-Mail an E-SCOOTER SCHWEIZ Anzeige zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das jeweilige Fahrzeug respektive gilt der gelieferte Artikel als fehlerfrei genehmigt.
Rücksendungen an E-SCOOTER SCHWEIZ erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat das Fahrzeug respektive den Artikel originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer Beschreibung des Mangels an die von E-SCOOTER SCHWEIZ angegebene Rücksendeadresse zu schicken oder zu übergeben.
Ergibt sich bei der Prüfung durch E-SCOOTER SCHWEIZ, dass das Fahrzeug respektive der betreffende Artikel keinen feststellbaren Mangel aufweist oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann E-SCOOTER SCHWEIZ die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.
10. Pflichten von E-SCOOTER SCHWEIZ
Bei Dienstleistungen
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt E-SCOOTER SCHWEIZ ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Für alle Dienstleistungen gilt der Sitz von E-SCOOTER SCHWEIZ als Erfüllungsort, es sei denn es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.
E-SCOOTER SCHWEIZ hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.
11. Pflichten des Kunden
- a) Beim Fahrzeug- und Artikelkauf
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, das von E-SCOOTER SCHWEIZ gelieferte Fahrzeug instand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern. Bei Verstoss gegen diese Pflicht, ist der Kunde schadenersatzpflichtig.
- b) Bei Dienstleistungen
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch
E-SCOOTER SCHWEIZ erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Insbesondere ist er dafür verantwortlich, das betreffende Fahrzeug E-SCOOTER SCHWEIZ zum Zwecke der Reparatur auf eigene Kosten am von E-SCOOTER SCHWEIZ bezeichneten Ort abzugeben. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen.
12. Rücktritt
- a) Bei Dienstleistungen
Bei Dienstleistungen haben beide Partien das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der zurücktretende Kunde hat die von E-SCOOTER SCHWEIZ bereits getätigten Aufwendungen vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt von E-SCOOTER SCHWEIZ zu Unzeiten ist nicht zulässig.
- b) Beim Fahrzeug- und Artikelkauf
Beim Fahrzeug- und Artikelkauf besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden. Das Rücktrittsrecht von
E-SCOOTER SCHWEIZ richtet sich nach Ziffer 4 vorstehend.
13. Gewährleistung
- a) Beim Fahrzeuge- und Artikelkauf
Beim Fahrzeugkauf: Jede Gewährleistung wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, verschiedene Garantiepackages zu erwerben:
1 Jahr Garantie: 1 Jahr Garantie auf Elektronik und
6 Monate Garantie auf Batterie und Motor
2 Jahre Garantie: 2 Jahre Garantie auf Elektronik und
12 Monate Garantie auf Batterie und Motor
Garantieleistungen werden keine erbracht für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen durch den Kunden, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen. Verbrauchsmaterial begründet keine Garantieleistungen. Der Kunde wird auf die ihm übergebenen Gebrauchs-, Pflege- und Wartungsvorschriften hingewiesen. Bei Nichtbeachtung durch den Kunden, ist jegliche Garantieleistung von E-SCOOTER SCHWEIZ ausgeschlossen.
Von der Garantie ausgeschossen ist auch die normale Abnützung, Einwirkungen durch Witterung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen.
Bei Artikeln: Jede Gewährleistung wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschossen ist auch die normale Abnützung, Einwirkungen durch Witterung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen.
Garantie- und Gewährleistungsfälle gestatten weder einen Rückbehalt von Zahlungen noch Anspruch auf Schadenersatz.
- b) Bei Dienstleistungen
E-SCOOTER SCHWEIZ haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der bei ihr bestellten Dienstleistung.
14. Gutscheine
Gutscheine sind in ihrer Gültigkeitsdauer begrenzt gemäss Aufdruck. Nach erfolgtem Verfall kann der betreffende Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Gutscheine sind übertragbar.
15. Haftung
E-SCOOTER SCHWEIZ schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die E-SCOOTER SCHWEIZ und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus, insbesondere für Schäden, verursachten von Batterien und für Schäden aufgrund nicht vorschriftsgemässen Betriebs des Fahrzeugs oder aufgrund von Verkehrsregelverletzungen. E-SCOOTER SCHWEIZ haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
Der Kunde ist, falls notwendig, selbst für das Vorführen des Fahrzeugs bei der MFK und die vorschriftsgemässe Einlösung beim Strassenverkehrsamt verantwortlich.
E-SCOOTER SCHWEIZ hat den Kunden ausdrücklich auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb seines Fahrzeugs aufmerksam gemacht. Der Kunden anerkennt, dass er allein für den vorschiftsgemässen Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich ist.
16. Datenschutz
Der Schutz der Personendaten ihrer Kunden ist E-SCOOTER SCHWEIZ wichtig. E-SCOOTER SCHWEIZ nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. E-SCOOTER SCHWEIZ verarbeitet und pflegt Personendaten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass E-SCOOTER SCHWEIZ seine Personendaten zum Zwecke der Erbringung ihrer Dienstleistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Kunde kann dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) widersprechen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass E-SCOOTER SCHWEIZ seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an E-SCOOTER SCHWEIZ.
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von E-SCOOTER SCHWEIZ, einsehbar auf
www.escooter-schweiz.ch, verwiesen.
17. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand ist Zürich.
Dänikon, 9. November 2024