Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

E-Scooter Schweiz Coban
gültig ab 19.05.2020

Gegenstand und Anwendung der AGB

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen E-Scooter Schweiz Coban (nachfolgend E-Scooter Schweiz genannt).  und dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt). Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der E-Scooter Schweiz und dem Kunden.

Angebot

Die Preise in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich verbindlich. Irrtümer und technische Änderungen bleiben jedoch vorbehalten, ebenso Preisänderungen. Im letzteren Fall ist der Kunde berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatz ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Vertragsrücktritt hat sofort, spätestens innert 3 Tagen nach Kenntnis der Preisänderung per Einschreiben zu erfolgen.

Bestellung, Lieferung und Versandkosten

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Bei sofortiger Lieferung erfolgt keine Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.

Die von der E-Scooter Schweiz angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von der E-Scooter Schweiz schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens zwei Wochen der E-Scooter Schweiz in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten.

Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf welche die E-Scooter Schweiz keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist die E-Scooter Schweiz berechtigt, die Bestellung zu annullieren.

Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit der E-Scooter Schweiz. Kosten, die bereits entstanden sind, kann die E-Scooter Schweiz dem Kunden belasten.

Ab Lager verfügbare Artikel werden in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen ausgeliefert. Reifen die nur Online verfügbar sind 5-10 Werktage. In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Lieferungen resp. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Die Versandkosten verstehen sich inklusive eventueller Nachnahme- Gebühr für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Wird auf der Bestellung vom Kunden nichts Gegenteiliges angegeben, so behält sich die E-Scooter Schweiz vor, wahlweise Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen. Die vermerkten Versandkosten sind Richtpreise, die sich je nach Art des Produktes und Gewicht verändern können. Die E-Scooter Schweiz versucht die günstigsten Versandkosten zu berechnen.

Falls wir die Ware liefern oder eingeladen haben und zum Kunden losgefahren sind und der Kunde die Bestellung annuliert oder nicht am abgemachten Ort befindet, und wir die Ware wieder zurück fahren müssen, verechnen wir dem Kunden 150 Fr. oder die Gebühr die wir für den Spediteur bezahlt haben, welches höher ist (Entschädigungsgebühr). Falls E-Scooter Schweiz zu spät kommt oder nicht am abgemachten Termin auftaucht ist ein Schadenersatz ausdrücklich ausgeschlossen.

Falls der Kunde ungewöhnlich viel bestellt oder ein Verdacht auf hacking, Sabotage oder Manipulation steht, kann E-Scooter Schweiz die Bestellung annullieren und den Kunden sperren. Falls die Bestellung innerhalb 5 Werktagen nicht bezahlt wird, kann E-Scooter Schweiz die Bestellung annullieren.

Händler Preise

Der Preis ist günstiger als die Verkaufspreise für Endkunden. Bei Händler die 5 Stück oder mehr Elektro Scooter kaufen, sowie ohne Montage kaufen profitieren von einem günstigerem Preis. Sie können gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Abnahme und Prüfung

Der Kunde ist verpflichtet, die von der E-Scooter Schweiz gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 5 Tage nach Anlieferung, der E-Scooter Schweiz schriftlich bekannt zu geben.

Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr der zu liefernden Ware geht mit dem Verlassen des Betriebsareals (E-Scooter Schweizr oder des Zulieferers bei Direktlieferung) auf den Kunden über; auch bei Lieferung franko Domizil.

Preise / Zahlung / Eigentumsvorbehalt

Unsere Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken. Bei verspäteter Zahlung wird eine Mahngebühr von 25 Franken  berechnet.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der E-Scooter Schweiz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die E-Scooter Schweiz ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von der E-Scooter Schweizr angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist die E-Scooter Schweiz berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist die E-Scooter Schweiz berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des Obligationenrechtes vorzugehen.

Falls der Kunde mit der Rechnung um zwei Monate im Verzug ist, darf E-Scooter Schweiz das Fahrzeug zurück holen und wird dem Kunden den bezahltem Betrag abzüglich Aufwand und Wertverminderung zurückerstatten. Falls der Bezahlte Wert abzüglich Aufwand und Wertverminderung kleiner ist, wird dem Kunden eine Rechnung als Schadensersatzforderung ausgestellt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der E-Scooter Schweiz zu verrechnen.

Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der E-Scooter Schweiz, ist vollumfänglich wegbedungen.

Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefert, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.
Kein Umtausch oder Geld Rückgabe möglich!

Wenn bei einer Vorbestellung eine Anzahlung geleistet wurde, und der Kunde das Geld zurückverlangt, wird 100.- Fr Umtriebsentschädigung verlangt. Falls der Betrag über 100.- Fr ist, dann wird der Betrag vom zurück zu zahlendem Guthaben abgezogen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die von der E-Scooter Schweiz gelieferten Produkte bleiben solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen, im Eigentum der E-Scooter Schweiz, bis die E-Scooter Schweiz den Kaufpreis vollständig und Vertragskonform erhalten hat. Die E-Scooter Schweiz ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der E-Scooter Schweiz umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes). Im Falle von Pfändung, Verarrestierung der Gegenstände E-Scooter Schweizr oder bei Konkurs ist der Kunde verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt der E-Scooter Schweizr der entsprechenden Amtsstelle sofort bekannt zu geben.

Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der E-Scooter Schweiz gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.

Gutschein

Ein Gutschein, wo Sie erworben haben, oder Ihnen geschenkt wurde, ist je nach Beschreibung auf Dauer begrenzt. Wenn der Gutschein Datum verfällt, hat man kein Recht mehr, das Geld zurück zu erstatten. Bei Gutscheineinkäufen, läuft der Wert nach 3 Jahren ab. Wenn aus einem Fehler, der Gutschein mehrmals verwendet werden kann, ohne dies von uns beabsichtigt worden ist, ist der Gutschein nicht gültig. Wenn Sie bei uns die Gutscheine gekauft haben, oder gekauft und danach weiterverschenkt haben, dann sind die Gutscheine kumulierbar. Das heisst, dass Sie mehrere Gutscheine nacheinander einlösen können.

Bei Gutscheinmissbrauch, Diebstahl, etc. wird bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige erstattet.
Bei Ausland Kriminalität, wo die Anzeige in der Schweiz nicht erlaubt ist, wird in jenem Land durch einen Anwalt, eine Strafanzeige erstattet.

Garantie

Diesbezügliche Ansprüche des Kunden beschränken sich auf den Umfang der Gewährleistung des Herstellers.

Wenn Sie eine Garantie auf das Fahrzeug haben, und es bei einem Service Partner von uns reparieren lassen möchten, müssen Sie zuerst ein Kontakt mit der E-Scooter Schweiz Coban Zentrale aufnehmen, wo die erste Analyse macht. Die Zentrale wird Sie dann bei der Service Zentrale anmelden. Wenn die Strecke (Wohnort) zur Zentrale näher ist, kann die E-Scooter Schweiz, Sie verpflichten das Fahrzeug zur Zentrale zu bringen. Reparaturen, die nicht in der Garantie enthalten sind, oder selbstverschuldet sind, müssen durch den Kunden übernommen werden.

Jede Gewährleistung wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen. Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, wird eine Garantie nicht gewährt. Falls eine Garantie vereinbart worden ist wird die Gewährleistung durch die Garantie ersetzt. Maximal kann eine Garantie Vereinbarung von 1 Jahr oder 15’000 km auf Elektronik und 6 Monate auf den Motor, die Batterie und Ladegerät gegeben werden. Davon ausgenommen sind Bluetooth Lautsprecher und sämtliche Verschleissmaterialien wie Bereifung, Bremsbacken, Scheibenbremse, Federung, Licht, Blinker, etc.. Ausgeschlossen sind ebenfalls Occasionen, andere Waren als ein Elektro Scooter und Ausstellungsmodelle für die wird eine Garantie nicht gewährt. Falls die Scooter unverpackt abgeholt werden, kann eine Garantie nicht gegeben werden, da wir keine Kontrolle über die Teile haben. (Serie nr). Falls eine Garantieplombe/Serienummer Manipuliert wird oder nicht übereinstimmt, ist die Garantie nicht mehr gültig. Jede Gewährleistung wird wegbedungen, insbesonderre sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen.

Der Citycoco 2 Scooter ist nur für eine Person und maximal 130 kg gedacht. Sie dürfen nicht zu zweit den Berg rauf fahren, da Sie sonst den Motor verbrennen.

Anderslautende Garantiebestimmungen, wie z.B. auf der Verpackung, sind länderspezifisch vom Hersteller deklariert. Diese Garantiebestimmungen können nicht genutzt werden und gelten somit als nichtig.

Für direkte oder indirekte Schäden sowie für Vermögensverlust bei Mängeln oder unsachgemässer Handhabung wird jegliche Haftung seitens E-Scooter Schweiz ausgeschlossen.

Die Verantwortung für Auswahl, Einsatz und Gebrauch von durch E-Scooter Schweiz gelieferten Produkten, sowie die damit erzielten Resultate liegen beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die E-Scooter Schweiz keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

Die Gewährleistung von der E-Scooter Schweiz, für die von ihr gelieferten Produkte, richtet sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der E-Scooter Schweiz und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht der E-Scooter Schweiz besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

Es gibt eine Scooter die Geräusche machen, bei einigen ist dass normal da es neu ist, bei manchen kriegt man es weg, und manche muss man fahren, bis es eingefahren ist. Wegen Geräusche ist kein Umtausch oder Geld Rückgabe möglich!

Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.

Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung der E-Scooter Schweiz schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Garantie/Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

  1. a) unzulängliche Wartung
    b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
    c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
    d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
    e) natürliche Abnutzung;
    f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
    g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
    h) äussere Einflüsse, insbesondere sowie andere Gründe, welche weder von der E-Scooter Schweiz noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
    i) Der durch eine Wartung nach Wartungsplan nicht aufgetreten wäre.
    j) Defekt durch Reparaturversuche
    k) Falsch bedienen des Produktes. (Kabel nicht richtig eingesteckt/zu schwer beladen)
    l) Wenn im Motor Wasser drin war, oder schwarz ist. (Innen verbrennt durch Überlastung)

Nach bestimmten Ladezyklen, sinkt die Leistung von der Batterie. Die Garantie gibt es wenn es nicht mehr funktioniert, oder so schlimme Leistung hat, dass man sagen kann, dass es nicht mehr funktioniert. Auf normale Verschleisserscheinungen gibt es kein Ersatz. Es muss von sich selber aus ein defekt vorweisen. Falls es Äusserliche Einflüsse hatte, gibt es keine Garantie dafür. Z.b. heruntergefallen, oder an extremen Sonneneinstrallungen ausgesetzt, mit einem falschen Ladegerät geladen, etc. Es gelten die Garantiebestimmungen von E-Scooter Schweiz.

Schäden die durch Brand oder Kurzschluss entstanden sind, übernehmen wir nicht. Keine Garantie für elektrische Trethilfe, falls der Scooter eins verfügt.

Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch die E-Scooter Schweiz auf Kosten des Kunden.

In jedem Falle hält sich der Kunde an die von der E-Scooter Schweiz bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

Wenn der Kunde Garantie ansprüche geltend machen will, dann muss er/sie die Ware (mit Garantie) zu E-Scooter Schweiz bringen. Porto kosten sind kein Bestandteil von der Garantieleistung. Der Garantieersatz wird kostenpflichtig zum Kunden versendet
Bei kleineren Schäden, wo der Kunde selber reparieren kann, und E-Scooter Schweiz einverstanden ist, wird der Ersatzteil direkt an den Kunden gesendet. Wenn der Kunde beim Reparieren ein defekt verursacht, wird für dieses Teil keine Garantie und keine Gewährleistung gewährt. Der Kunde handelt auf eigene Gefahr, es wird keine Haftung von E-Scooter Schweiz übernommen.

Die Garantiedauer wird durch die Reparatur oder Ersatz nicht verlängert. Für Reparatur und Ersatz wird jede Gewährleistung wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen.
Der Scooter wird bei defekt nicht ausgetausch, sondern repariert

Wenn ein Fahrzeug unverpackt und unmontiert gekauft wurde, haben Sie keinen Garantieanspruch. Es wird kein Garantiekelber, Motor- und Serienummern notiert. Wir können hier auch nachträglich keine Garantie geben. Auch für Fahrzeuge die ohne Garantie gekauft wurden, geben wir nachträglich keine Garantie.

Wenn mal eine Reparatur länger dauert oder mehrmals gemacht wird, haben Sie kein Schadenersatz-, Umtausch- oder Geld Rückgabeanspruch!

Wir können Ihnen einen Angebot für einen Abholservice machen. Sie können dann entscheiden, ob Sie auch einen Lieferservice buchen möchten.
Der Kunde ist verpflichtet, dass Fahrzeug selber zu uns zu Reparatur zu bringen! Der Abholservice kostet jedesmal etwas.
Das Abhol- und Lieferservice hat nichts mit der Reparatur zu tuen. Das heisst wenn Sie das Fahrzeug erhalten und mit der Reparatur nicht zufrieden sind, besteht kein gratis Abhol- und Lieferserviceanspruch.

Das Fahrzeug darf nicht in starken Regen oder Pfützen gefahren werden. Es muss am Abend vor Wetter geschützt werden. Die Scooter sind nicht Wasserdicht, darum nicht in Waschanlagen waschen, oder in ein Bad eintauchen. Bei wenig Regen kann man damit fahren.

Wenn der Tacho manipuliert wird oder willentlich beschädigt wird um die Garantiedauer zu verlängern, erlischt die Garantie.

Die Garantieverlängerung kostet zusätzlich.

Falls Sie einen Anspruch von einer Garantieverlängerung nehmen, dies von E-Scooter Schweiz akzeptiert wurde und die alte Garantie noch nicht abgelaufen ist, gelten nebst der Garantie zusätzlich 1 Jahr oder 10’000 km wie bei der Garantie auf Elektronik 6 Monate auf den Motor, die Batterie und Ladegerät.

Davon ausgenommen sind Bluetooth Lautsprecher und sämtliche Verschleissmaterialien wie Bereifung, Bremsbacken, Scheibenbremse, Federung, Licht, Blinker, etc.. Ausgeschlossen sind ebenfalls Occasionen, andere Waren als ein Elektro Scooter und Ausstellungsmodelle für die wird eine Garantie nicht gewährt. Falls die Scooter unverpackt abgeholt werden, kann eine Garantie nicht gegeben werden, da wir keine Kontrolle über die Teile haben. (Serie nr). Falls eine Garantieplombe/Serienummer Manipuliert wird oder nicht übereinstimmt, ist die Garantie nicht mehr gültig. Jede Gewährleistung wird wegbedungen, insbesonderre sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen.

Nach bestimmten Ladezyklen, sinkt die Leistung von der Batterie. Die Garantie gibt es wenn es nicht mehr funktioniert, oder so schlimme Leistung hat, dass man sagen kann, dass es nicht mehr funktioniert. Auf normale Verschleisserscheinungen gibt es kein Ersatz. Es muss von sich selber aus ein defekt vorweisen. Falls es Äusserliche Einflüsse hatte, gibt es keine Garantie dafür. Z.b. heruntergefallen, oder an extremen Sonneneinstrallungen ausgesetzt, mit einem falschen Ladegerät geladen, etc. Es gelten die Garantiebestimmungen von E-Scooter Schweiz.

Es gelten die gleichen Garantiebestimmungen zu der Garantieverlängerung.

Händler die Elektro Fahrzeuge von uns kaufen, um es weiterzuverkaufen, und eine Garantie abschliessen, müssen die Elektro Scooter selber reparieren. Wir beraten die Händler und geben Ersatzteile, falls es ein Garantiefall ist. Der Händler ist unser Kunde. Der Kunde vom Händler, ist der Kunde vom Händler. Die Garantie berechtigt, den Endkunden vom Händler nicht, sein Fahrzeug bei uns reparieren zu lassen. Die Garantie für den Händler fängt, ab dem Kaufdatum bei der E-Scooter Schweiz an.

Wartungsplan

Erster Service bei 500 km oder nach einem Jahr, danach jährlich oder  5’000 km ( welches zuerst auftritt ).

Haftung

Die E-Scooter Schweiz haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von der E-Scooter Schweiz, deren Hilfspersonen oder den von der E-Scooter Schweiz beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

Jede weitergehende Haftung von der E-Scooter Schweiz, deren Hilfspersonen und der von der E-Scooter Schweiz beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

Die E-Scooter Schweiz verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

Es ist verboten den Scooter so zu manipulieren, dass es nachher schneller fährt. Wir haften nicht für Schäden, oder Polizeiliche Strafanzeigen.

Gewinnspiel
Der Gewinner erhält die Ware ohne Garantie. Im Angebot steht es drauf, ob es inkl. Versandkosten oder exkl. ist. Falls nichts drauf steht, ist der Gewinn ohne Versandkosten. Die E-Mail Adressen, die Sie uns angeben, werden verwendet um Sie für unser E-Scooter Schweiz Newsletter anzumelden. Die E-Mail Adressen werden von uns nicht weitergegeben. Sie können bei erhalt vom Newsletter sich abmelden. Falls Sie sich vorher abmelden, werden Sie vom Gewinnspiel disqualifiziert. Sie können sich erneut anmelden, falls die Zeit noch nicht abgelaufen ist.

Mängelrüge

Bei technischen Problemen sollten zuerst die in schriftlicher oder elektronischer Form mitgelieferten Gebrauchsanleitungen gelesen werden. Allenfalls kann die Hotline der E-Scooter Schweiz kontaktiert werden.

Reklamationen müssen innerhalb von 5 Tagen ab Kaufdatum in schriftlicher Form erfolgen.

Bei Mängeln innerhalb der Garantiezeit muss der Kunde das Produkt mit dem Original-Kaufbeleg und einer genauen Beschreibung der Mängel sofort nach Kenntnisnahme des Defekts unverzüglich an die E-Scooter Schweiz retournieren. Bei Einsendung muss das Produkt entweder in der Originalverpackung oder in einwandfreier Verpackung bei der E-Scooter Schweiz ankommen. Ansonsten erlischt die Garantie.

Retouren / Rückgabe

Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, gilt für alle Produkte und Dienstleistungen kein Umtausch oder Geld Rückgabe!

Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden Bedarf der vorherigen Zustimmung der E-Scooter Schweiz und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für geöffnete sterile Produkte ist eine Rücksendung ausgeschlossen.

Die E-Scooter Schweiz behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreier Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann die E-Scooter Schweiz eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden durchführen.

Falls die Lieferung Kostenlos von E-Scooter Schweiz organisiert oder gebracht worden ist und der Kunde die Ware zurück geben will, verechnen wir eine Gebühr von 150 Fr. oder die Gebühr die wir für den Spediteur bezahlt haben, welches höher ist. Für den Rücktransport ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde muss selber den Transport und Versicherung zu E-Scooter Schweiz organisieren.

In jedem Fall gelten die von der E-Scooter Schweiz und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde hat vor der Rücksendung bei der E-Scooter Schweiz eine Retourmeldung zu machen

Grundsätzlich sind folgende Artikel nicht rückgabeberechtigt:

  • Produkte, welche nicht bei der E-Scooter Schweiz gekauft worden sind
  • Benutzte Produkte
  • Beschaffungsprodukte
  • Geöffnete Produkte
  • Hygieneprodukte
  • Heikle Elektronik Produkte, z.b. Controller

Falls wir die Rücksendung zugestimmt haben, dann geben wir Ihnen die Paket Rücksendeadresse an. Die Standart Adresse ist nur für Briefe gültig.

Patente und andere Schutzrechte

Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde die E-Scooter Schweiz schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Die E-Scooter Schweiz wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet der E-Scooter Schweiz gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

Bei Mietfahrzeugen muss ein individueller Betrag als Depot hinterlegt werden, wo Sie dann wieder nach mietende bekommen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist für jeden verspäteten Tag 25 Fr zu zahlen. Nach einem Monat verpspätetes zurückbringen, wird rechtlich dagegen vorgegangen.
Wenn der Scooter defekt ist, weden die Tage für die Reparatur bei Mietdauer angerechnet. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht zurück bringen kann, werden die Tage als Mietdauer angerechnet.

Ratenzahlung

Die Ratenzahlung wird über die Crowd4Cash abgewickelt. Ab 1000 Fr.- sind Raten zwischen 3 und 60 Monaten auswählbar. Der Zins variiert je nach Bonität von Ihnen. Der Abzahlungsvertrag findet zwischen Kunde und Crowd4Cash statt.
Link für mehr Informationen: https://crowd4cash.ch/

Wiederausfuhr

Die von der E-Scooter Schweiz vertriebenen Produkte unterliegen den US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde, zurzeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

Datenschutz

Die Kundendaten werden nach den Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kundendaten werden nur innerhalb der E-Scooter Schweiz verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Enthaftungserklärung

Die E-Scooter Schweiz ist bestrebt, die auf Ihrer Homepage veröffentlichten Informationen korrekt und dem aktuellen Stand entsprechend weiterzugeben. Die Betreiber können jedoch keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen. Ausserdem lassen sich aus den Informationen keinerlei Rechte ableiten. Allfällige Ratschläge ersetzen keinesfalls eine ärztliche Behandlung und werden auf eigenes Risiko befolgt. Die E-Scooter Schweiz haftet für keinerlei Schäden, die aus der Nutzung der Homepage-namentlich durch Fehlinformationen oder technische Störungen-entstanden sind. Alle Informationen sind unverbindlich. Die Autoren und Betreiber behalten es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen, mit einem Passwortschutz zu versehen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Insofern übernehmen wir keinerlei Verantwortung.

Gerichtsstand

Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für die E-Scooter Schweiz sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz der E-Scooter Schweiz örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. Die E-Scooter Schweiz ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen seines Domizils zu belangen.

Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für Rechtshandlungen gegen E-Scooter Schweiz ist Zürich.